Medizinproduktesicherheit

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

gemäß §6 der aktuellen Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss gemäß §6 der aktuellen Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) sicherstellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt ist.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen, er koordiniert Rückrufmaßnahmen der Hersteller in Gesundheitseinrichtungen. Neben weiteren Aufgaben koordiniert der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.

 

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Michael Genger

Telefon: 0906 / 99986423
Telefax: 0906 /99986424
E-Mail: medizinproduktesicherheit[at]fachkrankenpflege-genger.de